Tax me if you can – Ja zur Individualbesteuerung!

Frauen sind heute erwerbstätig, streben nach finanzieller Eigenständigkeit und wollen, dass sich ihre Arbeit lohnt. Es ist höchste Zeit für ein Steuersystem, das die heute gelebte Realität abbildet! Am 8. März 2026 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Individualbesteuerung ab - eine der wichtigsten Volksabstimmungen für die Gleichstellung seit Jahren. Wir Frauen stehen selbstbewusst hin und sagen tax me if you can 🤝

 

Überparteiliches Frauenkomitee - Ja zur Individualbesteuerung

Unsere Erstunterzeichnerinnen sind überzeugt von den positiven Auswirkungen der Individualbesteuerung auf die Gleichstellung, für die Gesellschaft und Wirtschaft. Wir sind viele, wir sind überparteilich und breit verankert. Gemeinsam für ein Ja zur Individualbesteuerung am 8. März 2026!

Mit Deinem Beitritt ins Frauenkomitee stehst auch Du selbstbewusst hin und sagst tax me if you can 🤝

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In Kürze: Die fünf besten Argumente für die Individualbesteuerung

  • Seit 1971 haben Frauen ein Stimmrecht und füllen ihren eigenen Stimmzettel aus. Es ist höchste Zeit, dass sie auch ihre eigene Steuererklärung ausfüllen können.

    Die Individualbesteuerung ist also die logische Konsequenz des Frauenstimmrechts und des neuen Eherechts 1988, wonach der Mann nicht mehr über Erwerbstätigkeit der Ehefrau entscheidet.

  • Das bestehende Steuersystem setzt für verheiratete Frauen den Anreiz, nicht oder nur in tiefen Pensen zu arbeiten. Und auf der Steuererklärung sind sie nach wie vor Anhängsel ihrer Ehemänner, sogar wenn sie Haupt- oder Alleinverdienerinnen für die Familie sind.

    Doch die klassischen Einverdiener-Haushalte sind längst Geschichte: Bloss vier Prozent der Schweizer Gesellschaft leben eine solche Rollenverteilung. Heutzutage sind 83% aller Mütter erwerbstätig, Frauen gut ausgebildet und eigentlich gefragte Fach- und Arbeitskräfte. Es ist höchste Zeit, dass unser Steuersystem die heute gelebte Realität abbildet und für ihre Arbeit konstant positive Erwerbsanreize setzt.

  • Das aktuelle Steuersystem und die hohen Kinderbetreuungskosten setzen heute für viele Verheiratete mit Kindern sehr schlechte bis negative Erwerbsanreize. Es lohnt sich fürs Zweiteinkommen (meist das der Frauen) nicht, ihren Anstellungsgrad zu erhöhen, weil bei der Steuerrechnung ihr Einkommen zum Ersteinkommen dazugerechnet wird und es somit einer höheren Progression unterliegt.

    Mit der Individualbesteuerung wird dem entgegengewirkt und die Arbeit von Frauen wird sich finanziell lohnen – weil beide Einkommen je in die richtige Steuerprogression fallen. Laut Ecoplan sind 80 Prozent der Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufstocken oder wieder aufnehmen würden, Frauen im Alter von 25 bis 55 Jahren, die zu einem Drittel einen Hochschulabschluss und zu 58 Prozent einen Abschluss auf Sekundarstufe II besitzen. Das sind gut ausgebildete Fachkräfte, die die Schweiz auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt.

  • 50% der Ehepaare werden steuerlich entlastet (vorwiegend jene, die heute eine Heiratsstrafe und schlechte Erwerbsanreize haben), für 36% ändert sich nichts. 14% werden leicht mehr belastet, da sie heute von einem Heiratsbonus profitieren, den Paare haben, wo vor allem eine Person arbeitet und ein sehr hohes Einkommen hat.


    Die Individualbesteuerung lohnt sich aber auch volkswirtschaftlich, weil sie einen positiven Erwerbsanreiz setzt. Frauen, welche ihre Pensen danach erhöhen, zahlen wiederum Steuern und entrichten Sozialversicherungsbeiträge, wodurch die anfänglichen Mindereinnahmen auf staatlicher Seite wieder wett gemacht werden.

  • Paare, die verheiratet sind und bei denen beide Personen arbeiten, werden entlastet. Genau diese – und nur sie – sind heute von einer Heiratsstrafe betroffen: Sie zahlen mehr Steuern, als wenn sie ein Konkubinat wären. Insbesondere das tiefere der beiden Einkommen kommt wegen der gemeinsamen Veranlagung in eine höhere Steuerprogression, mehr Lohn wird von steigenden Steuern direkt wieder weggefressen.

    Mit der Individualbesteuerung werden Personen künftig unabhängig ihres Zivilstands besteuert.

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Worum geht’s?

Heute zahlen Ehepaare, bei denen beide berufstätig sind, oft mehr Steuern als Konkubinatspaare, weil ihre Einkommen gemeinsam besteuert werden (Heiratsstrafe). Das führt zu einer höheren Progression beim Zweiteinkommen, als wenn dieses separat besteuert würde. Deshalb verzichtet die zweitverdienende Person (meist Frauen) oft auf ein höheres Arbeitspensum. 

Damit wird steuerlich vorgegeben, dass sich ein Einverdienermodell am meisten lohnt. Je egalitärer die beiden verdienen, desto grösser ist die Heiratsstrafe. In der Realität treibt das Frauen in finanzielle Abhängigkeit ihrer Ehemänner und ihre berufliche Karriere wird jener des Mannes untergeordnet. Nur mit der Individualbesteuerung haben Paare wirklich eine freie Wahl, unabhängig von patriarchalen Vorgaben unseres Steuerrechts ihre Lebensentscheidungen zu treffen.

Für Frauen ist finanzielle Abhängigkeit gefährlich. Einer der Hauptgründe, warum sich Frauen nicht aus gewalttätigen Beziehungen befreien können, ist weil sie nicht die finanziellen Mittel dazu haben eigenständig zu leben. Dazu kommt, dass Frauen heute top ausgebildete Fachkräfte sind, berufliche Ambitionen haben und Karriere machen wollen. Wenn sich ihre Arbeit lohnt, werden Frauen als wertvolle Fachkräfte unsere Wirtschaft stärken. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen!

 

Wie wirkt sich die Individualbesteuerung auf Deine Steuerrechnung aus?

Mit der Individualbesteuerung werden 50% der Steuerpflichtigen weniger Steuern bezahlen, für 36% ändert sich nichts. 14% werden geringfügig mehr belastet; das sind Personen mit sehr hohem Einkommen, die heute einen klaren Steuervorteil aufgrund des Zivilstands haben. 

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