Kita-Kosten: Wir fordern JETZT Entlastung für Eltern!
Im Schnitt müssen Eltern in der Schweiz 35% ihres Einkommens für familienergänzende Kinderbetreuung aufbringen - der weltweite Höchstwert! Wir aber finden: Die Schweiz muss ein Land sein, in dem sich Erwerbsarbeit auch für Familien der Mittelschicht und insbesondere für Frauen lohnt.
Der Nationalrat hat gehandelt: Er will, dass der Bund künftig 20 Prozent der Kita-Kosten von erwerbstätigen Eltern übernimmt. Damit entlastet er Familien direkt und dort, wo es wirklich etwas bringt. Jetzt ist der Ständerat dran: Doch anstatt diese kluge Investition zu tätigen verzögert er das Geschäft seit bald zwei Jahren. Völlig unverständlich, würde er mit diesem Gesetz doch Familienbudgets in Zeiten der Teuerung wesentlich entlasten können, Anreize für eine Pensumserhöhung schaffen und damit auch die von der Wirtschaft dringend benötigten Fachkräfte freispielen!
Ohnehin investiert die Schweiz so wenig wie kein anderes Land für Kinder, Eltern und Familien – gerade einmal 1.5% des BIP. Wir alle aber wissen: In anderen Bereichen stellt sie breitwillig und viel rascher ein Vielfaches an Geld zur Verfügung.
Die Schweiz denkt zu kurz – das können wir ändern. Wer Familien durch bessere Vereinbarkeit entlastet, stärkt die ganze Gesellschaft. Unterzeichne darum unsere Online-Petition und fordere so vom Ständerat eine Reduktion der Kita-Kosten um 20% für erwerbstätige Eltern! ✍️
Welch’ hohe Beträge Familien für Kita-Kosten aufwenden müssen, ist den betroffenen Familien sehr wohl bewusst. Wir sorgen dafür, dass auch die Herren und Damen Ständeräte wissen, wieviel Familien im Monat und Jahr für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen müssen!
Eine Auswahl von uns zugeschickten Rechnungen kannst Du hier einsehen:
Deshalb fordern wir eine finanzielle Entlastung der Eltern von den hohen Kita-Kosten – und zwar JETZT! Zurück zum breit abgestützten Vorschlag des Nationalrats – und zu einer tatsächlichen Entlastung erwerbstätiger Eltern. Der Entscheid wird äusserst knapp – es braucht jetzt deine Stimme.
Hilf mit beim Reality-Check für die Herren und Damen aus dem Ständerat 🤑 Lade HIER deine Kita-Monats- oder Jahresrechnung hoch. Wir überreichen sie für dich an den Ständerat in Bundesbern! (keine Sorge, wir anonymisieren deine Wohnadresse.)
Unsere Argumente:
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In kaum einem anderen Land der Welt bezahlen Eltern so viel für die familienergänzende Kinderbetreuung wie in der Schweiz. Die Kita-Kosten für ein Paar mit zwei Kindern fressen im Schnitt 35 Prozent eines Durchschnittslohns weg: je nach Kanton zwischen 3400 und 5200 Franken pro Monat. Noch höher und oft kaum bezahlbar sind die Kosten für Eltern von Kindern mit Behinderungen.
Diese Kosten treffen die Mittelschicht besonders hart, denn in vielen Kantonen erhalten Haushalte mit sehr geringen Einkommen zumindest teilweise Subventionen. Die OECD hat ausgerechnet: Wenn Eltern – oft sind es Mütter - nach einer Elternzeit die Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen, bleiben ihnen im Schnitt von 100 verdienten Franken nur 35 Franken im Portemonnaie: der Rest geht für höhere Steuern, wegfallende Verbilligungen (Krankenkassen) und Betreuungskosten weg.
Wir tun hier also etwas, das wir in der Schweiz sonst nicht gerne tun: Wir lassen zu, dass Erwerbstätigkeit massiv belastet wird. Man könnte fast sagen: Wir bestrafen sie. Und das in Zeiten, in denen viele Familien das zusätzliche Einkommen dringend brauchen und gleichzeitig an allen Ecken und Enden gute Mitarbeitende und Fachkräfte fehlen.
Wir finden: Das muss sich ändern. Die Schweiz muss ein Land sein, in dem sich Erwerbstätigkeit auch für die Mittelschicht und insbesondere auch für Frauen lohnt. Nur so können sie ihre ökonomische Unabhängigkeit sichern, eine ausreichende Altersvorsorge bilden und ihr Potenzial und ihr Wissen am Arbeitsmarkt einbringen. (Quellen: OECD Net childcare costs & Financial disincentive to enter employment with childcare costs)
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Die Schweiz zeigt sich äusserst sparsam, wenn es um die familienergänzende Kinderbetreuung und um frühkindliche Bildung geht – obwohl diese Zeit essenziell ist für die Startchancen von Kindern. Sie investiert nur gerade 0,1% ihres BIP in die Betreuung und Bildung von Kindern unter 5 Jahren: Das sind also 10 Rappen auf 100 Franken Staatsausgaben. Der Schnitt der OECD-Mitgliedstaaten liegt bei 0,8% (Quelle: Infras, BSV, 2022).
Es ist also wenig überraschend, dass die Schweiz in allen internationalen Vergleichen zur Verfügbarkeit und Qualität von familienergänzender Kinderbetreuung schlecht abschneidet: einer der jüngsten Unicef-Berichte setzte sie auf Platz 38 von 41 – hinter Staaten wie Bulgarien, Mexiko, Ungarn oder Türkei. (Quelle: unicef - Where Do Rich Countries Stand on Childcare?)
Höhere staatliche Investitionen in die Verfügbarkeit und Qualität familienergänzender Kinderbetreuung, einschliesslich guter Rahmenbedingungen für Kita-Mitarbeitende, sind allerdings nur dann mehrheitsfähig, wenn die Elternbeiträge für breite Schichten bezahlbar bleiben.
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In manchen Familien müssen beide Elternteile arbeiten, auch wenn sie sich die familienergänzende Kinderbetreuung nicht leisten können. Ein Bundesbeitrag würde dazu beitragen, dass jedes Kind gut betreut werden kann. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Wohl der Kinder und zur Chancengerechtigkeit.
Neben der finanziellen Entlastung der Eltern sieht die Vorlage des Nationalrates auch Unterstützungsbeiträge zur Erhöhung der Qualität der Betreuung vor. Nicht überall sind die Betreuungsschlüssel und das Ausbildungsniveau der Betreuenden gleich gut (Quelle: ECOPLAN Überblick zur Situation der familienergänzenden Betreuung in den Kantonen).
Der Bund könnte mit den Kantonen Massnahmen vereinbaren und finanziell unterstützen, die zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung beitragen. Also auch hinsichtlich der Betreuungsqualität ist der Vorschlag des Nationalrats jenem des Ständerats vorzuziehen.
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Rund 700 Millionen tönt nach viel Geld. Doch staatliche Investitionen in die familienergänzende Betreuung zahlen sich um ein Vielfaches aus, weil Eltern und insbesondere Mütter unbelasteter einer Erwerbsarbeit nachgehen können: Das haben während der parlamentarischen Beratungen der Vorlage verschiedenste Ökonominnen betont.
Das Kita-Gesetz ist nicht nur sinnvolle Wirtschaftspolitik, es stärkt auch die Standortattraktivität der Schweiz. Wir sind dringend auf junge, mobile Fachkräfte angewiesen – und für sie ist eine hochwertige und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung oft ein wichtiges Kriterium dafür, in welches Land sie ziehen.
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Das Kita-Gesetz hilft, die Position von kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber Grossunternehmen oder teilweise auch gegenüber staatlichen Arbeitgeberinnen zu verbessern. Weil eine hochwertige und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für viele Fachkräfte eine hohe Priorität hat, haben manche Unternehmen solche Angebote für ihre Mitarbeitenden geschaffen. Insbesondere Kleinbetriebe aber können sich das nicht leisten – und verlieren so am Arbeitsmarkt gegenüber grösseren Unternehmen an Attraktivität.
Wer dafür sorgt, dass jungen Familien eine bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können, stärkt also die Position der KMU. So ist das mit hochwertiger staatlicher Infrastruktur: Sie schafft gleich lange Spiesse.
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Grundsätzlich liegt die familienergänzende Kinderbetreuung in der Verantwortung der Kantone. Doch dieser Grundsatz gilt bereits heute nicht absolut. So beteiligt sich der Bund bereits seit Jahren an Starthilfen für Kitas, damit überall in der Schweiz ein ausreichendes Angebot an Kita-Plätzen entsteht. (Quelle: BSV - Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen) Für grosse und drängende Infrastrukturprojekte lohnt sich oft ein Einsatz des Bundes – schliesslich hilft es dem ganzen Land und auch Institutionen auf Bundesebene wie etwa der AHV, wenn eine Erwerbstätigkeit für Eltern attraktiver wird.
Hinzu kommt, dass es in den letzten Jahren auch Institutionen auf Bundesebene waren, die insbesondere von Müttern eine höhere ökonomische Unabhängigkeit einfordern. So hat das Bundesgericht beispielsweise in den letzten Jahren in mehreren Fällen festgehalten, dass nach einer Scheidung beide Partner grundsätzlich jeweils für sich selber finanziell zu sorgen haben – Anspruch auf Unterhaltszahlungen gibt es nur noch für die gemeinsamen Kinder. Das zwingt Mütter in vielen Fällen dazu, erwerbstätig zu bleiben, um im Fall einer Scheidung nicht in die Armut zu rutschen.
Im Juni dieses Jahres doppelte der Bundesrat nach und kündigte an, dass es für Witwen künftig nur noch zwei Jahre statt lebenslang eine AHV-Hinterlassenenrente gibt – danach wird von ihnen erwartet, dass sie für sich selber sorgen. Auch damit also setzt man auf Bundesebene das Signal: Frauen wie Männer haben heute den heutigen Lebensumständen entsprechend grundsätzlich für sich selbst zu sorgen.
Der Staat setzt also sehr wohl auch auf Bundesebene klare Signale, dass auch Mütter ihr eigenes Geld verdienen sollen – dies jedoch, ohne dass die entsprechenden Voraussetzungen bereits gegeben wären.
Wir finden: Das muss sich ändern. Ein Staat, der mit der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern rechnet, soll auch die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Ausserdem: Die Kantone bleiben in der Pflicht. Die Kita-Vorlage verlangt auch von ihnen, dass sie weiter investieren.