Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030)
Wir begrüssen, dass die Gesetzgeberin mit der vorliegenden Revision die Alters- und Hinterlassenenversicherung stärker an die vielfältigen Erwerbs- und Lebensverläufe der Versicherten anpassen will. Insbesondere befürworten wir die verschiedenen geplanten Massnahmen zur künftigen Vermeidung von Beitragslücken. Angesichts des nach wie vor bestehenden Gender Pension Gap legt alliance F in ihrer Stellungnahme den Fokus auf jene Aspekte, die die Gleichstellung der Geschlechter und die bessere Absicherung von Frauen betreffen.
Schliessen von Lücken beim Bezug der Beiträge
Die Schliessung der Beitragslücken gehört zu den wichtigsten Revisionen der AHV, insbesondere für Frauen, da sie deutlich häufiger von Beitragslücken betroffen sind. Für viele Frauen ist die AHV die zentrale Säule der Altersvorsorge. Es ist daher besonders wichtig, dass ihnen keine unverschuldeten Beitragslücken entstehen, die zu einer Kürzung der AHV-Rente führen würden.
alliance F betrachtet es als einen wichtigen Fortschritt, dass die Kranken- und Unfalltaggelder der AHV-Beitragspflicht unterliegen sollen. Frauen leiden häufiger unter krankheitsbedingten Arbeitsausfällen. Das wird die Abwicklung viel einfacher machen. Das ist auch für die Beziehung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden von Vorteil.
Wir erachten auch die vorgesehenen Änderungen für Selbstständige als sinnvoll. Ungefähr 12% der Frauen in der Schweiz sind selbstständig erwerbstätig. Für sie ist eine bessere Absicherung in der AHV sehr wertvoll, zumal in der Schweiz selbstständigerwerbende Frauen rund 20% weniger verdienen als selbstständigerwerbende Männer und dadurch eine niedrigere Rente haben. Deshalb ist es für sie besonders wichtig, keine Lücken in ihrer AHV-Versicherung zu haben und eine faire Rente zu erhalten.
Schliesslich begrüssen wir neue Massnahmen, durch die Nichterwerbstätige darauf aufmerksam gemacht werden, dass auch sie freiwillig Beiträge leisten sollen. Obwohl sich die Rollenbilder in der Schweiz laufend verändern, gibt es weiterhin viele Frauen, die längere Pausen vom Arbeitsmarkt machen, um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Wir erachten es als wichtig, sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie weiterhin in die AHV einzahlen können und sollten. Besonders Frauen mit Migrationshintergrund laufen Gefahr, Lücken in ihrer AHV-Versicherung zu haben, weil ihnen nicht bewusst ist, dass eine freiwillige Einzahlung möglich gewesen wäre.
Weiterbeschäftigung bis zum Referenzalter und darüber hinaus fördern
alliance F begrüsst die verschiedenen Möglichkeiten, welche die Weiterarbeit nach dem Erreichen des Referenzalters vereinfachen sollen. Damit wird Frauen ermöglicht, die Rente in den letzten Jahren ihrer Erwerbstätigkeit aufzubessern. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass alle Massnahme, die das Weiterarbeiten ermöglichen, wertvoll sind; jedoch muss sich auch die zusätzlich geleistete Erwerbsarbeit lohnen. Die Revision blendet aus, dass viele verheiratete Frauen an den Plafond stossen und es sich gar nicht lohnt länger zu arbeiten. In manchen Fällen erhalten Frauen am Ende sogar weniger Rente, als wenn sie sich beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters hätten pensionieren lassen. Wer länger arbeitet, sollte den Plafonds um den entsprechenden Betrag übertreffen dürfen, damit es sich auch finanziell auszahlt, länger im Erwerbsleben zu bleiben und Sozialversicherungsbeiträge abzuliefern. Damit es sich lohnt, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, sollten Betreuungsgutschriften weiterhin angerechnet werden.
Eine stabile Finanzierung der AHV ist uns sehr wichtig. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine wichtige Quelle für zusätzliche Einnahmen der AHV in der Revision gar nicht erwähnt wird: nämlich Massnahmen, die es Frauen ermöglichen, in höheren Pensen zu arbeiten. Aktuell berichten 7,6% der Frauen und 15% der Mütter in der Schweiz von Unterbeschäftigung. Davon möchten 48% gerne Vollzeit arbeiten, die übrigen 52% ihre Teilzeit erhöhen. Damit Frauen und insbesondere Mütter so viel arbeiten können, wie sie wollen, braucht es eine zeitgemässe Vereinbarkeitsinfrastruktur bzw. bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dazu gehört eine qualitativ bessere und erschwinglichere familienergänzende Kinderbetreuung, die bezahlbar ist. Zudem sind Tagesstrukturen für Kinder im Schulalter wichtig. Darüber hinaus fordern wir die rasche Einführung der Individualbesteuerung, damit sich Arbeit für verheiratete Frauen lohnt. Schliesslich braucht es eine egalitäre Elternzeit, damit beide Eltern von Anfang an gemeinsam Verantwortung übernehmen können. Auch Massnahmen, um die Lohnungleichheit zu beseitigen, tragen dazu bei. Frauen verdienen 8% weniger, ohne dass es dafür eine sachliche Erklärung gibt. Würden Frauen gleich viel wie Männer verdienen, zahlten sie auch mehr in die AHV ein.
alliance F begrüsst den Vorschlag des Bundesrats, das heute bei 58 Jahren liegende Mindestalter für den Bezug von Altersleistungen schrittweise auf 63 Jahre anzuheben, um eine Angleichung an das Mindestalter in der AHV zu erreichen. Nur wer sehr gut verdient, kann es sich leisten, sich früher pensionieren zu lassen. Wer hingegen weniger verdient, muss bis zum Rentenalter arbeiten. Frauen erhalten im Durchschnitt tiefere Löhne (16,2%) und haben somit weniger Möglichkeiten, sich frühzeitig pensionieren zu lassen. Diese Erhöhung des Rentenalters kann dazu beitragen, auf eine faire Art und Weise die Finanzierung der AHV zu stabilisieren.
Die Gutschriften in der AHV
Der Bundesrat schlägt mit der Revision vor, die Erziehungsgutschriften neu individuell jedem Elternteil anzurechnen – und zwar in derselben Höhe wie eine heutige halbe Erziehungsgutschrift, sodass sich an der Gesamthöhe der Gutschriften grundsätzlich nichts ändert. Das bedeutet, dass neu jedes Elternteil automatisch eine Erziehungsgutschrift erhält, nicht nur in der Ehe, sondern auch im Konkubinat. Zudem soll es neu auch in der Ehe möglich sein, die Erziehungsgutschrift des einen Elternteils auf den anderen Elternteil zu übertragen.
alliance F begrüsst, dass von einem modernen Familienmodell ausgegangen wird. Es gibt jedoch weiterhin Familien, in denen ein Elternteil über einen bestimmten Zeitraum hinweg seine Arbeitszeit deutlich reduziert oder ganz aufgibt. Durch diese Revision wäre im Konkubinat die Person, die mehr Betreuungsarbeit übernimmt und weniger erwerbstätig ist, in der Regel schlechter gestellt, da das Erwerbseinkommen in der Regel sowohl die Höhe einer ganzen als auch einer halben Erziehungsgutschrift übertrifft. In solchen Fällen sollen die im Konkubinat lebenden Eltern immer die Möglichkeit haben, zu wählen bzw. sollen gefragt werden, ob sie die ganze Erziehungsgutschrift dem Elternteil zuteilen, der deutlich weniger verdient. Bei verheirateten Eltern, die ihr AHV-Einkommen ohnehin splitten, ist es sinnvoll, das Splitting weiterhin beizubehalten.
Um sicherzustellen, dass alle Eltern über die Möglichkeit informiert sind, die Erziehungsgutschrift aufzuteilen oder einem Elternteil voll zuzurechnen, empfehlen wir, die Eltern jährlich zu diesem Thema zu befragen. Dies könnte analog zum Kinderabzug in der Steuererklärung erfolgen. Die Eltern sollen jedes Jahr neu entscheiden, ob sie die volle Erziehungsgutschrift (45'360 CHF) oder die Hälfte (22'680 CHF) beanspruchen. Somit würden alle Eltern auf das Splitting aufmerksam, und die volle Gutschrift könnte gezielt in Fällen eingesetzt werden, in denen die Kinderbetreuung von einem Elternteil deutlich mehr übernommen wird bzw. ein tieferer Lohn erzielt wird. Es geht nicht darum, dass es für den Staat einfach abzuwickeln ist. Es geht darum, dass es für die Person, welche den Grossteil der Sorgearbeit übernimmt, fair ist. Natürlich ist dabei ein Kontrollmechanismus erforderlich, damit nur das Elternteil, das weniger verdient, die volle Gutschrift erhält. Somit können Frauen, die unter finanzieller Gewalt leiden, verhindern, dass der Vater des Kindes die volle Gutschrift für sich beansprucht. Schliesslich soll, solange die Anrechnung der Erziehungsgutschriften nicht geregelt ist, die gesamte Erziehungsgutschrift der Mutter angerechnet werden.
Darüber hinaus erachten wir eine Aufwertung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften als nötig, bei der der gutgeschriebene Betrag erhöht wird. Es handelt sich um ein fiktives Einkommen, das mittlerweile zu niedrig ist. Der Betrag entspricht dem Dreifachen der jährlichen Mindestrente – aktuell CHF 45’360 pro Jahr. Dieses Anliegen wurde bereits in der Petition der Frauensession 2021 mit dem Titel „Care-Arbeit. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften aufwerten» verlangt und als Po. Graf 22.3370 bereits 2022 vom Ständerat angenommen. Eine Erhöhung auf der vierfachen minimalen jährlichen Altersrente wird von der pa. In. 25.487 Marti «Unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der AHV aufwerten» verlangt. Diese würde eine Verbesserung des Rentenniveaus für Personen ermöglichen, deren Rente heute unter der maximalen Altersrente liegt, weil sie jahrelang unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit geleistet haben.
AHV dank besserer Daten weiterentwickeln
Der Bundesrat schlägt vor, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um den Beschäftigungsgrad und den Beruf der Arbeitnehmenden mit den AHV-Daten zu erheben. alliance F begrüsst diese Datenerhebung, da sie insbesondere strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei der Beteiligung am Arbeitsmarkt sowie geschlechtsspezifische Unterschiede zwischen den Berufen aufzeigen kann. Dadurch wird ein besseres Verständnis für die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Rente ermöglicht.
Der Bundesrat schlägt zudem mögliche Modelle zur Flexibilisierung des Referenzalters vor. Einerseits schlägt er das «Modell von Centre Patronal» vor, welches das Referenzalter an die Beitragsjahre knüpfen möchte. Andererseits ist es das «Modell Schwerarbeit und sozialer Vorbezug». Beide sehen für bestimmte besonders belastende Berufe eine frühere Pensionierung ohne Einbussen bei der Rente vor. alliance F betrachtet es als sehr wichtig, dass Personen, die ihre Arbeitszeit reduzieren oder aus dem Arbeitsmarkt aussteigen, um Kinder oder pflegebedürftige Verwandte zu betreuen, nicht bei der Rente benachteiligt werden. Sollte eines dieser beiden Modelle oder ein anderes mit einer Lebensarbeitszeit eingeführt werden, sollte diese Erziehungs- und Betreuungszeit zwingend an die Beitragsjahre angerechnet werden.