Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG): Einheitliche Leistungserbringung für Vergewaltigungsopfer

Gerne beteiligen wir uns an der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG): Einheitliche Leistungserbringung für Vergewaltigungsopfer und danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme. alliance F ist der überparteiliche Bund der Schweizer Frauenorganisationen. Wir vertreten die Interessen von rund 100 Mitgliederorganisationen und rund 1’000 Einzelmitgliedern und setzen uns seit 125 Jahren für die Rechte der Frauen und für die Gleichstellung der Geschlechter ein.

Gesundheitsschäden infolge einer Vergewaltigung, eines sexuellen Übergriffs oder einer sexuellen Nötigung erfüllen nach geltendem Recht nicht in allen Fällen die Merkmale des Unfallbegriffs gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Mit der Gesetzesänderung soll gewährleistet werden, dass Gesundheitsschäden infolge Vergewaltigung, sexuellen Übergriffs oder sexueller Nötigung systematisch und einheitlich von der Unfallversicherung übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen das Opfer aufgrund chemischer Unterwerfung urteils- oder widerstandsunfähig war.

Der Vorstand der alliance F begrüsst die vorgeschlagene Änderung von Artikel 6 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG). Diese Vorlage schliesst eine gravierende Lücke im geltenden Recht und trägt dazu bei, dass Opfer sexueller Gewalt in der Unfallversicherung gleichbehandelt werden. alliance F setzt sich dafür ein, Frauen vor sexualisierter Gewalt zu schützen und den Betroffenen im Fall von Gewalt die bestmögliche rechtliche, gesundheitliche und gesellschaftliche Unterstützung zu gewährleisten. Es ist deshalb unabdingbar, dass Gesundheitsschäden infolge sexueller Gewalt durch die Unfallversicherung gedeckt werden und die Leistungspflicht des Unfallversicherers unabhängig vom Bewusstseinszustand des Opfers, von seiner Widerstandsfähigkeit oder vom Einfluss chemischer Substanzen besteht. Wir unterstützen die Änderung, damit die Betroffenen den gesamten Leistungskatalog des UVG in Anspruch nehmen können, sei es in Form von Pflegeleistungen, Kostenrückerstattungen oder Geldleistungen wie Taggeldern zum Ausgleich des Erwerbsausfalls. Die vorgeschlagene Änderung des UVG wird die Situation von Opfern sexueller Gewalt deutlich verbessern.