Vernehmlassung: Starke Familien durch angepasste Zulagen

 
Vernehmlassungsantwort als PDF

Gerne beteiligen wir uns an der Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative Jost «Starke Familien durch angepasste Zulagen», und danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme. alliance F ist der überparteiliche Bund der Schweizer Frauenorganisationen. Wir vertreten die Interessen von rund 100 Mitgliederorganisationen und rund 1’000 Einzelmitgliedern und setzen uns seit 125 Jahren für die Interessen der Frauen und für die Gleichstellung der Geschlechter ein.

Mit der Vorlage beabsichtigt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die bundesrechtlichen Mindestansätze der Familienzulagen gemäss Artikel 5 FamZG auf jeweils 250 CHF für Kinder- und 300 CHF für Ausbildungszulagen anzuheben, um der Entwicklung der gestiegenen Kinderkosten entgegenzuwirken. alliance F begrüsst diese Anpassung im Grundsatz, da sie Familien angesichts von Kaufkraftverlust, steigenden Krankenkassenprämien sowie Mietzinsen zumindest etwas entlastet.

Anzumerken ist jedoch, dass es gezieltere Instrumente gibt, um die Familien nicht nur vorübergehend zu entlasten, sondern vielmehr dafür zu sorgen, dass sich die Erwerbstätigkeit beider Elternteile lohnt, die Gleichstellung der Geschlechter und auch ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit gefördert wird, dafür zu sorgen, dass Armut bei Familien verhindert und die frühkindliche Bildung gefördert werden kann: Indem Bund und Kantone mehr in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren und eine echte Vereinbarkeits-Infrastruktur schaffen.

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Eltern müssen in keinem anderen OECD-Land einen so hohen Anteil ihres Verdienstes für die Kinderbetreuung aufbringen wie in der Schweiz. Im europäischen Vergleich ist die Schweiz Schlusslicht. In der Schweiz wenden Eltern laut der OECD 34 % ihres Haushaltseinkommens für Kita-Kosten auf. Auch mit dem Kita-Gesetz (Pa. Iv. 21.403 Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung) hat die Schweiz immer noch OECD-weit von den höchsten Kinderbetreuungskosten, die von den Eltern selbst getragen werden. Den Preis dafür zahlen vor allem die Frauen: Indem sie einen Grossteil der Care Arbeit übernehmen - aktuell laut BFS ca. zwei Drittel der Familienarbeit – und weniger bezahlt erwerbstätig sind, als sie gerne würden (15 % der Mütter geben an, unfreiwillig unterbeschäftigt zu sein (BFS), wegen mangelnder Angebote und zu hoher Kosten). Mutterschaft bedeutet heute noch immer ein Armutsrisiko: Frauen erleiden nach der Geburt eines Kindes einen Lohnverlust von bis zu 70 % über 10 Jahre (sogenannte child penalty), oft durch Reduktion des Arbeitspensums, was auch die Altersvorsorge stark beeinträchtigt. Zudem verdienen Frauen immer noch 8 % weniger als Männer, diskriminierende Unterschiede die nicht anders als mit dem Geschlecht erklärbar sind.

Kinderzulagen können tiefere Verdienste kurzfristig leicht kompensieren. Sie tragen aber nicht nachhaltig dazu bei, Lohndiskriminierung oder ungleiche Karrierechancen auszugleichen oder die finanzielle Unabhängigkeit und damit auch die Altersvorsorge der Frauen zu stärken; dafür bräuchte es eine faire Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit.

Um die Frauen und ihre Familien wirksam zu unterstützen, plädieren wir für   

  • Ein gut ausgebautes, qualitativ hochwertiges und bezahlbares familienergänzendes Betreuungsangebot; mehr staatliche Gelder für die Kinderbetreuungsinfrastruktur und die frühkindliche Bildung;

  • eine paritätische Elternzeit, damit die Kinderbetreuung von Anfang an als gemeinsame Verantwortung etabliert wird;

  • ein Steuergesetz, welches konstant positive Erwerbsanreize setzt, unabhängig vom Zivilstand (Individualbesteuerung). 

Die Mindestansätze der Familienzulagen gemäss der parlamentarischen Initiative anzuheben ist eine Massnahme in die richtige Richtung, wenn auch nicht die effizienteste, um Familien zu unterstützen. Für gezieltere Verbesserungen und für eine nachhaltige Entlastung der Familien und vor allem auch der Mütter müssen umfassendere Reformen in den Bereichen Vereinbarkeit, Besteuerung und Elternzeit erfolgen.