Auch ein Jahr nach dem sexistischen Bundesgerichtsurteil gilt für frischgebackene Mütter weiterhin ein Politikverbot: Jetzt Weiterzug an den Menschenrechtsgerichtshof unterstützen!

Heute vor einem Jahr wurde das rückständige Bundesgerichtsurteil publik: Milizpolitikerinnen im Mutterschaftsurlaub ist es de facto untersagt, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen. Nehmen sie an einer Ratssitzung teil, gilt der Mutterschaftsurlaub als integral beendet und sie verlieren ihr Einkommen aus dem Beruf. Staatspolitisch ist diese Praxis unhaltbar.

Vergangene Woche hat die zuständige Parlamentskommission nun entschieden, das Gesetz so zu präzisieren, dass die bisherige Praxis geändert werden soll, eine gute Nachricht. (Hier gehts zum Artikel)

Wir haben das Urteil an den europäischen Gerichtshof in Strasbourg weitergezogen, denn die Argumentation des Bundesgerichts ist sexistisch und beruht auf alten Rollenmustern: Bei Frauen soll eine Pausierung des Mutterschaftsurlaubs nicht möglich sein, weil sie «sich in den ersten Monaten (am Stück) intensiv um ihr Neugeborenes kümmern» sollen. Im Umkehrschluss heisst das, dass das Bundesgericht findet, nur Mütter können in den ersten Monaten für ihr Kind sorgen. Dem Vater oder einer anderen Person trauen die Richterinnen und Richter nicht zu, das Kind selbst für eine begrenzte Zeit zu betreuen.

Mütter werden also demokratisch entmündigt. Väter gelten in der Säuglingsbetreuung als untauglich. Der Entscheid verstösst gegen das in der Bundesverfassung verankerte Recht auf Gleichstellung, was wir nicht so stehen lassen können.

Der Gang an den Gerichtshof für Menschenrechte braucht Engagement, Durchhaltevermögen und kostet Geld, jetzt den Weiterzug unterstützen: