Eidgenössische Steuerverwaltung bestätigt: Mitte-Initiative würde nur die direkte Bundessteuer betreffen – Individualbesteuerung bleibt und wird spätestens 2032 eingeführt

 

alliance f, Dachverband der Schweizerischen Frauenorganisationen, nimmt Kenntnis vom publizierten Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S). Die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» beschränkt sich auf die direkte Bundeseinkommenssteuer – Kantons, Gemeinde- und Vermögenssteuern sind nicht betroffen.

Spätestens ab 2032 gilt in der Schweiz die Individualbesteuerung – mit eigener Veranlagung, eigener Progression und den stark verbesserten Erwerbsanreizen. Das ist ein historischer Fortschritt für die wirtschaftliche Gleichstellung der Frauen in der Schweiz. Und diese Argumente waren die entscheidenden Motive für das Ja, wie die VOX-Nachwahlbefragung zeigt. Daran führt kein Weg mehr vorbei, auch nicht die Mitte-Initiative. Selbst wenn an der Mitte-Initiative festgehalten und diese angenommen würde, käme sie nur auf einer Ebene des Steuersystems – beim Bund – zum Tragen. Die Heiratsstrafe bei den Bundessteuern ist mit der Individualbesteuerung jedoch bereits abgeschafft.

Was die Mitte-Initiative hingegen bringt, ist Chaos und grosse Planungsunsicherheit. Die Kantone müssten neben der individuellen Veranlagung eine parallele gemeinsame Veranlagung für die direkte Bundessteuer führen. Das bedeutet konkret: ein Ehebonus für Einverdienerhaushalte, Steuerausfälle und massiven Mehraufwand für die kantonalen Steuerbehörden. Das ist eine Doppelspurigkeit, die es zu vermeiden gilt – es wäre ein selbstverschuldetes Bürokratiemonster.

alliance f appelliert an die Mitte, die Initiative zurückzuziehen, den klaren Volksentscheid zu respektieren und auf Chaos und Bürokratiemonster zu verzichten. Das Volk hat sich am 8. März 2026, dem internationalen Tag der Frauen, für die Individualbesteuerung entschieden.