Vernehmlassungsantwort zu Pa.Iv. 18.434 Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen

 

alliance F begrüsst die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands zur sexuellen Kommunikation mit Kindern. Wir begrüssen dabei ausdrücklich die Verwendung des Begriffs «sexuelle Kommunikation», der die vom neuen Straftatbestand erfassten Verhaltensweisen treffend bezeichnet. Somit können neben offensichtlich sexuellen Inhalten auch Kommunikationsinhalte mit potenziell sexuellem Bezug erfasst werden. Der vorgeschlagene Artikel deckt genau jene Verhaltensweisen ab, nämlich «sexuelle Kommunikation», die heute häufig straflos bleiben, für betroffene Kinder aber schwerwiegende Folgen haben können. Ein neuer Straftatbestand trägt dazu bei, strafwürdige Verhaltensweisen bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu erfassen, bevor es zu schwerwiegendere Sexualdelikte kommt.

Frauen und Mädchen sind überdurchschnittlich oft von sexueller Belästigung im digitalen Raum betroffen. Mehr als die Hälfte der 11- bis 15-jährigen Mädchen in den Vereinigten Staaten, die Instagram und Snapchat nutzen, werden laut einem Bericht von Common Sense Media 2023, von Fremden auf eine Weise kontaktiert, die ihnen ein unangenehmes Gefühl bereitete. Gleichzeitig geben rund 48% der Teenager-Mädchen in den USA an, über eine Messaging-App unerwünschte Nachrichten erhalten zu haben, während 46% über TikTok und 30% auf YouTube kontaktiert wurden. Es ist anzunehmen, dass die Zahlen vergleichbar sind für die Schweiz. Laut Blick verzeichnet die Schweiz Rekordzahlen bei der Online-Gewalt. Bereits Mitte Oktober 2026 übertreffen die Anzahl Meldungen auf der Meldeplattform Clickandstop.ch die Gesamtzahl des letzten Jahres. Sie betreffen meistens pädokriminelle Inhalte.

Zusätzlich zur Einführung dieser eigenständigen Straftatbestände braucht es Regulierungen von digitalen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sowie künstlicher Intelligenz, die greifen. Es braucht einen besseren Jugendschutz, um junge Erwachsene vor schädlichen Inhalten auf den sozialen Medien Plattformen zu schützen und zu verhindern, dass sie Opfer werden. In unserer Vernehmlassungsantwort zum KomPG haben wir dazu Folgendes geschrieben: «Zum gesetzlichen Schutz zählen: verbindliche, wirksame Massnahmen direkt bei den Anbietern, datensparsame Altersverifikation, Prüfung und Durchsetzung von Nutzungsverboten gewisser digitaler Plattformen für unter 16-Jährige sowie die Schaffung einer nationalen Aufklärungskampagne zur Unterstützung kantonaler Medienbildung in Familie und Schule.» Zudem sind umfassende Präventionsmassnahmen wie Bildung und Sensibilisierung zwingend notwendig, um junge Frauen über Cybergrooming aufzuklären und ihnen Anlaufstellen und niederschwellige Hilfsangebote bekannt zu machen.