Vernehmlassung: alliance F setzt sich ein für eine zivilstandsunabhängig erleichterte Stiefkindadoption

Grundsätzlich begrüsst alliance F ausdrücklich, dass das Stiefkindadoptionsrecht den heutigen Lebensrealitäten angepasst und damit der rechtliche Status von zahlreichen Kindern in der Schweiz verbessert wird. Kohärent scheint uns dies insbesondere auch, dass die Motion 22.3382 RK-N im besonderen Mass gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften betrifft – und nach heutiger Rechtsauffassung gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gemischtgeschlechtlichen Partnerschaften grundsätzlich gleichzustellen sind. 

Alliance F begrüsst konkret, dass bei der Stiefkindadoption auf das bislang verpflichtende einjährige Pflegeverhältnis gemäss Art. 264 Abs. 1 ZGB verzichtet werden soll, wenn der leibliche Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der adoptionswilligen Person eine faktische Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt führt. Ebenfalls liegt es im Interesse des Kindes und einer erhöhten Rechtssicherheit, dass entsprechende Adoptionsverfahren nach Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden.  

Hingegen kritisiert alliance F, dass für eine Adoption der gemeinsame Haushalt des Paares in jedem Fall drei Jahre gedauert haben muss. Diese Frist sollte zivilstandsunabhängig auf 1 Jahr gekürzt werden. Darüber hinaus regt alliance F dazu an, zu prüfen, ob die heute bei einem Stiefkind-Adoptionsantrag einzureichenden Dokumente wie Arztzeugnisse, Strafregisterauszug noch als verhältnismässig anzusehen sind.