Vernehmlassung: alliance f begrüsst, dass die Hinterlassenenrenten künftig nicht mehr vom Geschlecht, sondern von geleisteter Betreuungsarbeit abhängig sein soll
Wir erinnern uns: Ein verwitweter Familienvater hatte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für eine geschlechtergerechte Hinterlassenenrente gekämpft – mit Erfolg. Nun ist der Bundesrat dabei, die entsprechende Gesetzesrevision aufzugleisen. Diese sieht vor, Witwen und Witwer finanziell gleichzubehandeln: Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente hat künftig, wer Kinder unter 25 Jahren hat - unabhängig von Geschlecht und Zivilstand.
alliance F begrüsst dieses Bestreben – es ist ein weiterer Schritt in Richtung Gleichstellung von Mann und Frau und anerkennt gleichzeitig die erhöhte Verantwortung und Belastung von Eltern.
Und trotzdem: Wir fordern in unserer Vernehmlassungsantwort, dass die vorgesehene zweijährige Übergangsrente auf bis maximal fünf Jahre erhöht werden sollte, wenn eine Witwe oder ein Witwer mit Kindern über 25 Jahren seine Erwerbsarbeit zugunsten der Familienarbeit einst stark zurückgestellt hatte. Denn vor allem für Mütter kann der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt nach teils jahrelanger Erwerbsarbeitspause schwierig sein. Mütter leisten nach wie vor einen Grossteil der unbezahlten Betreuungs- und Erziehungsarbeit von Kindern und haben grosse Einbussen beim Erwerbseinkommen und bei der Rente.
Dieser Fall zeigt wieder einmal auf: Bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind dringend nötig: Wenn die Gesetzgebung und Rechtsprechung der Schweiz zunehmend Abstand nimmt vom Modell der Versorgerehe – was zu begrüssen ist –, hat der Staat auch die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit ein egalitäreres Modell für heutige Eltern und eine individuelle finanzielle Existenzsicherung für Mütter wie Väter überhaupt machbar und möglich ist.