Rechtliche Absicherung / Gleiche Rechte

In der Schweiz werden Menschen nach wie vor aufgrund ihres Geschlechts und/oder ihrer sexuellen Orientierung rechtlich und damit auch tatsächlich diskriminiert. Dies wirkt sich auch auf die rechtliche Lage beispielsweise ihrer Kinder aus: Sie sind nach wie vor zu oft nicht gleichgestellt und haben nicht dieselben Rechte wie Kinder aus klassischen Familienkonstellationen. So gilt beispielsweise die originäre Mutterschaft ab Geburt bei Frauenpaaren zurzeit nur eingeschränkt, oder Kinder von homosexuellen Vätern haben nicht dieselben Ansprüche auf eine nachgeburtliche Sorge durch Hebammen. Dies muss sich ändern.  

Heutiger Stand

  • Der Ständerat hat 2022 die Motion 22.3383 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats abgelehnt, die die originäre Mutterschaft (Elternschaftsvermutung) auch auf Kinder ausweiten wollte, die in einem fortpflanzungsmedizinischen Verfahren im Ausland oder mittels einer privaten Samenspende gezeugt wurden, sofern gesichert ist, dass die Kenntnis der Abstammung gewährleistet ist.  

  • Dies, obwohl der Bundesrat in seinem Bericht «Reformbedarf im Abstammungsrecht» (2021) einen entsprechenden Reformbedarf feststellte.   

Legislaturziele

  • Wir nutzen die politischen Instrumente für einen erneuten Vorstoss, der die originäre Elternschaft (Mutterschaft) unter Wahrung des Kindsrechts auch bei privater Samenspende anerkennt. 

  • Wir setzen uns für einen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin und ein entsprechendes zeitgemässes Abstammungsrecht unter Wahrung des Kindsrechts auch für alleinstehende Frauen ein.

  • Wir nutzen die politischen Instrumente, um gleiche Rechte für alle in allen Rechtsgebieten – auch im KVG, KVV, KLV oder EO – umzusetzen. 

  • Wir setzen uns in den Räten weiterhin für die noch hängigen überparteilichen Vorstösse (parlamentarische Initiative 21.515) ein, Geschlecht in Artikel 261 des Strafgesetzbuches aufzunehmen und geschlechtsspezifische Hassaufrufe strafbar zu machen – möglicherweise über die Stärkung des allgemeinen Diskriminierungsschutzes. Im Falle eines Scheiterns nehmen wir einen weiteren Anlauf, die entsprechenden Vorstösse durchzubringen. 

  • Wir nutzen die politischen Instrumente, um ein Verbot von Konversionstherapien gesetzlich zu verankern. 


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